Konzernfusion: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Feature Konzernfusion bietet die Möglichkeit zwei oder mehr Konzerne zusammenzuführen.
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Das Feature Konzernfusion bietet [[:Konzern|Konzernen]] die Möglichkeit zwei oder mehr Konzerne zusammenzuführen.
Dabei wird durch den Support erheblich in das Spielgeschehen eingegriffen,  es sollte daher nur in begründeten Fällen in Anspruch genommen werden.
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Dabei wird durch den [[Support]] erheblich in das Spielgeschehen eingegriffen,  es sollte daher nur in begründeten Fällen in Anspruch genommen werden.
Um Missbrauch zu vermeiden wurde ein Fusionsgremium eingeführt, welches den Support unterstützen soll.
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: Dieses Feature inkl. den Aufkauf von Aktienpaketen, versteht sich als freiwillige Leistung des Support, ein genereller Anspruch besteht nicht.
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: Dieses Feature inkl. des Aufkaufs von Aktienpaketen durch den Support, versteht sich als freiwillige Leistung des Support, ein genereller Anspruch besteht nicht.
 
: Insbesondere das Gründen von sogenannten Hopperkonzernen zum Zwecke einer Fusion ist nicht erwünscht.
 
: Insbesondere das Gründen von sogenannten Hopperkonzernen zum Zwecke einer Fusion ist nicht erwünscht.
 
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* Konzerne die weniger als 6 Monate bestehen, müssen 5 Sterne vorweisen können.
 
* Konzerne die weniger als 6 Monate bestehen, müssen 5 Sterne vorweisen können.
 
** Konzerne deren Gründungsdatum vor dem 22.06.2015 liegen, sind von der Bestandsklausel ausgeschlossen.
 
** Konzerne deren Gründungsdatum vor dem 22.06.2015 liegen, sind von der Bestandsklausel ausgeschlossen.
* Weiterhin ist zu beachten, dass bei einer Fusion mindestens 3 Mitglieder aus jedem Konzern übernommen werden müssen.
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Weiterhin ist zu beachten,  
 
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* dass bei einer Fusion mindestens 3 Mitglieder aus jedem Konzern übernommen werden müssen.
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* dass sich mindestens 50% aller [[:Konzern#.22freie_Aktien.22|frei handelbaren Aktien]] im Konzernbesitz befinden, siehe [[:Konzernfusion#Aktienaufk.C3.A4ufe|Kosten für eine Fusion]].
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=== Besondere Voraussetzungen ===
 
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* Aktien der fusionierenden Konzerne dürfen eine Woche vor Fusion nicht mehr verkauft werden von:
 
* Aktien der fusionierenden Konzerne dürfen eine Woche vor Fusion nicht mehr verkauft werden von:
 
** Konzernangehörigen ( falls vorhanden, einschließlich deren 2 und 3 Accounts )
 
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** Verbandsangehörigen
 
** Verbandsangehörigen
 
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Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Fusion beim Support, der Support und das Fusionsgremium überprüfen sodann die Einhaltung der Fusionsvoraussetzungen.
 
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Fusion beim Support, der Support und das Fusionsgremium überprüfen sodann die Einhaltung der Fusionsvoraussetzungen.
 
Es versteht sich von selbst, dass Aktien durch Konzern- oder Verbandsangehörigen erst wieder nach erscheinen der Fusionsnews verkauft werden dürfen.
 
Es versteht sich von selbst, dass Aktien durch Konzern- oder Verbandsangehörigen erst wieder nach erscheinen der Fusionsnews verkauft werden dürfen.
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Sollte es bekannt werden, dass diese Regelung nicht eingehalten wurde, tritt eine temporäre Fusionssperre in Kraft.
 
Sollte es bekannt werden, dass diese Regelung nicht eingehalten wurde, tritt eine temporäre Fusionssperre in Kraft.
 
Ein Fusionsgremium unterstützt den Support befindet über die Einhaltung dieser Regel.
 
Ein Fusionsgremium unterstützt den Support befindet über die Einhaltung dieser Regel.
 
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== Ablauf einer Fusion ==
 
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Zwischen Bekanntgabe durch den Support über die News und der eigentlichen Fusion liegen immer mindestens 7 Tage!
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Zwischen Bekanntgabe durch den Support über die News und der eigentlichen Fusion liegen immer mindestens 7 Tage! Das Datum an welchem die Fusion vollzogen wird, wird in den News durch den Support ergänzt, dies unterliegt dem Verantwortungsbereich des Supports und ist nicht an 7 Tage gebunden.
Das Datum an welchem die Fusion vollzogen wird, wird in den News durch den Support ergänzt, dies unterliegt dem Verantwortungsbereich des Supports und ist nicht an 7 Tage gebunden.
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Gründe für verlängerte Zeiträume sind zum Beispiel: Wochenenden, Feiertage bzw. Urlaub.
Gründe für verlängerte Zeiträume sind zum Beispiel Wochenenden, Feiertage bzw. Urlaub.
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Nachfolgende Angaben sind von den jeweiligen Vorsitzenden der beteiligten Konzern an den Support per Ticket einzureichen:
 
Nachfolgende Angaben sind von den jeweiligen Vorsitzenden der beteiligten Konzern an den Support per Ticket einzureichen:
 
* Konzern ID´s beider Konzerne
 
* Konzern ID´s beider Konzerne
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** Rohstoffe
 
** Rohstoffe
 
** Auflistung der Mitglieder die umgeschrieben werden sollen
 
** Auflistung der Mitglieder die umgeschrieben werden sollen
 
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Der Text, der in dem Verantwortungsbereich der beteiligten Konzerne liegt, sollten sich folgende Informationen befinden:
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* Welche Konzerne fusionieren zu wem.
 
* Welche Konzerne fusionieren zu wem.
 
* Welche Aktien werden wertlos / werden aufgekauft.
 
* Welche Aktien werden wertlos / werden aufgekauft.
 
* Bis wann sollten die Aktien verkauft werden.
 
* Bis wann sollten die Aktien verkauft werden.
 
* Wenn eine Namensänderung des Konzerns gewünscht ist, wie wird dieser lauten.
 
* Wenn eine Namensänderung des Konzerns gewünscht ist, wie wird dieser lauten.
 
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== Kosten für eine Fusion ==
 
== Kosten für eine Fusion ==
 
=== Goldbarren ===
 
=== Goldbarren ===

Version vom 14:26, 11. Sep 2016

--Mark Bennet (Diskussion) 15:26, 11. Sep 2016 (CEST)== Beschreibung ==

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Das Feature Konzernfusion bietet Konzernen die Möglichkeit zwei oder mehr Konzerne zusammenzuführen. Dabei wird durch den Support erheblich in das Spielgeschehen eingegriffen, es sollte daher nur in begründeten Fällen in Anspruch genommen werden. Um Missbrauch zu vermeiden wurde ein Fusionsgremium eingeführt, welches den Support unterstützen soll.

Achtung
Dieses Feature inkl. des Aufkaufs von Aktienpaketen durch den Support, versteht sich als freiwillige Leistung des Support, ein genereller Anspruch besteht nicht.
Insbesondere das Gründen von sogenannten Hopperkonzernen zum Zwecke einer Fusion ist nicht erwünscht.



Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen von den fusionierenden Konzernen erfüllt sein.

  • Die Konzerne müssen mindestens 4 Monate alt sein!
  • Die Konzerne müssen davon mindestens 3 Monate durchgehend handlungsfähig gewesen sein!
  • Konzerne die weniger als 6 Monate bestehen, müssen 5 Sterne vorweisen können.
    • Konzerne deren Gründungsdatum vor dem 22.06.2015 liegen, sind von der Bestandsklausel ausgeschlossen.


Weiterhin ist zu beachten,


Besondere Voraussetzungen

  • Aktien der fusionierenden Konzerne dürfen eine Woche vor Fusion nicht mehr verkauft werden von:
    • Konzernangehörigen ( falls vorhanden, einschließlich deren 2 und 3 Accounts )
    • Verbandsangehörigen


Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Fusion beim Support, der Support und das Fusionsgremium überprüfen sodann die Einhaltung der Fusionsvoraussetzungen. Es versteht sich von selbst, dass Aktien durch Konzern- oder Verbandsangehörigen erst wieder nach erscheinen der Fusionsnews verkauft werden dürfen. Allgemein gilt als vereinbart, dass Informationen als vertraulich zu behandeln sind, um Panikverkäufe am Aktienmarkt zu vermeiden!

Beachtet dies bei eurer Entscheidung insbesondere des zeitlichen Ablaufs!
Es müssen die Tickets aller beteiligten Konzerne vorliegen!
Es empfiehlt sich eine Eingangsbestätigung des Supports abzuwarten!

Sollte es bekannt werden, dass diese Regelung nicht eingehalten wurde, tritt eine temporäre Fusionssperre in Kraft. Ein Fusionsgremium unterstützt den Support befindet über die Einhaltung dieser Regel.

Ablauf einer Fusion

Zwischen Bekanntgabe durch den Support über die News und der eigentlichen Fusion liegen immer mindestens 7 Tage! Das Datum an welchem die Fusion vollzogen wird, wird in den News durch den Support ergänzt, dies unterliegt dem Verantwortungsbereich des Supports und ist nicht an 7 Tage gebunden. Gründe für verlängerte Zeiträume sind zum Beispiel: Wochenenden, Feiertage bzw. Urlaub.
Nachfolgende Angaben sind von den jeweiligen Vorsitzenden der beteiligten Konzern an den Support per Ticket einzureichen:

  • Konzern ID´s beider Konzerne
  • Wer fusioniert zu wem.
  • Text für die News
  • Was soll mit überschrieben werden.
    • Stammkapital
    • Konzernvermögen
    • Rohstoffe
    • Auflistung der Mitglieder die umgeschrieben werden sollen


Hinweis: Der Text, der in dem Verantwortungsbereich der beteiligten Konzerne liegt, sollten sich folgende Informationen befinden:

  • Welche Konzerne fusionieren zu wem.
  • Welche Aktien werden wertlos / werden aufgekauft.
  • Bis wann sollten die Aktien verkauft werden.
  • Wenn eine Namensänderung des Konzerns gewünscht ist, wie wird dieser lauten.



Kosten für eine Fusion

Goldbarren

  • Umschreibung Vermögen 5 GB
  • Umschreibung pro Mitglied 1 GB
  • Umschreibung pro Rohstoffe 2 GB
  • Umschreibung Stammkapital pro angefangene 5 MRD 2 GB

Es müssen mindestens 3 Mitglieder je Konzern übernommen und überschrieben werden!

Aktienaufkäufe

Die Konzernmitglieder der Konzerne, welche einen Konzern fusionieren müssen in Besitz von mind. 50% aller frei handelbaren Aktien sein! Die Aktien dürfen nicht veräußert werden und werden auch nicht ersetzt!

Die Konzernmitglieder können frei entscheiden wie sie die Aktien zusammentragen, dies kann Aktientausch, Aufkaufen am Markt oder Sie müssen nur alle bei einer Person vorhanden sein, die auch gleichzeitig im Vorstand des zu löschenden Konzerns ist. Vornehmlich sollte dies einer der Vorsitzenden sein, weil es die Sache deutlich erleichtert.

Alternativ besteht die Möglichkeit 50% des Betragsfür die Aktienaufkäufe durch den Support, bei der Fusion vom Bargeld abzuziehen. Achtung! Hier sind dann die 10% Wertpapiergebühr enthalten.

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