Konzernfusion

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--Mark Bennet (Diskussion) 15:26, 11. Sep 2016 (CEST) ACHTUNG: Dieser dieser Artikel befindet sich gerade in Bearbeitung!

Beschreibung

Das Feature Konzernfusion bietet Konzernen die Möglichkeit zwei oder mehr Konzerne zusammenzuführen.
Stammkapital, Konzernvermögen und eingelagerte Rohstoffe können übertragen und Mitglieder übernommen werden.

Achtung
Um Missbrauch zu vermeiden wurde ein Gremium eingeführt, die Kartellbehörde arbeitet unabhängig vom Support.


Nach Prüfung und anschließender Genehmigung oder Ablehnung der Fusion durch die Kartellbehörde gibt der Support bekannt wann eine Fusion stattfindet bzw. gibt die Ablehnung einer Fusion bekannt.

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen von den fusionierenden Konzernen erfüllt sein.

  • Die Konzerne müssen mindestens 4 Monate alt sein!
  • Die Konzerne müssen davon mindestens 3 Monate durchgehend handlungsfähig gewesen sein!
  • Konzerne die weniger als 6 Monate bestehen, müssen 5 Sterne vorweisen können.
    • Konzerne deren Gründungsdatum vor dem 22.06.2015 liegen, sind von der Bestandsklausel ausgeschlossen.
  • bei einer Fusion müssen mindestens 3 Mitglieder übernommen werden.
  • mindestens 50% aller frei handelbaren Aktien müssen sich im Konzernbesitz befinden siehe Kosten für eine Fusion.
    • die Aktien müssen bei einem Vorsitzenden bzw. einem Vorstandsmitglied vorhanden sein!
    • alternativ kann die Summe des Aktienwertes auch vom Konzernkonto des neuen Konzerns abgezogen werden.


Achtung
  • 500.000 Stück Aktien des neuen Konzern werden für einem Mitglied welches bei einer Fusion übernommen (mit überschrieben) wird emittiert.
  • 1.000.000 Stück Aktien werden für ein Mitglied emittiert welches dem Konzern per Standardaufnahme beitritt.


Wichtiger Hinweis Es gilt als vereinbart, keinesfalls den Aktienkurs unmittelbar vorher oder während der Fusionsabläufe zu beeinflussen!



Besondere Voraussetzungen

  • Aktien der fusionierenden Konzerne dürfen eine Woche vor Fusion nicht mehr auf dem Aktienmarkt gehandelt werden von:
    • Konzernangehörigen (falls vorhanden, einschließlich deren 2 und 3 Accounts )
    • Verbandsangehörigen


Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Einreichung der Fusion beim Support, der Support und das Fusionsgremium überprüfen sodann die Einhaltung der Fusionsvoraussetzungen. Es versteht sich von selbst, dass Aktien durch Konzern- oder Verbandsangehörigen erst wieder nach erscheinen der Fusionsnews verkauft werden dürfen. Allgemein gilt als vereinbart, dass Informationen als vertraulich zu behandeln sind, um Panikverkäufe am Aktienmarkt zu vermeiden!

Beachtet dies bei eurer Entscheidung insbesondere des zeitlichen Ablaufs!
Es müssen die Tickets der 1. Vorsitzenden der beteiligten Konzerne vorliegen!
Es empfiehlt sich eine Eingangsbestätigung des Supports abzuwarten!

Ein Gremium überwacht die Einhaltung dieser Regel. Sollte durch das Gremium festgestellt werden, dass es durch nicht einhalten dieser Regel zu Panikverkäufen und Aktienmanipulationen am Markt kommt, tritt eine temporäre Fusionssperre in Kraft.

Ablauf einer Fusion

Zwischen Bekanntgabe durch den Support über die News und der eigentlichen Fusion liegen immer mindestens 7 Tage! Das Datum an welchem die Fusion vollzogen wird, wird in den News durch den Support ergänzt, dies unterliegt dem Verantwortungsbereich des Supports und ist nicht an 7 Tage gebunden. Gründe für verlängerte Zeiträume sind zum Beispiel: Wochenenden, Feiertage bzw. Urlaub.
Nachfolgende Angaben sind von den jeweiligen Vorsitzenden der beteiligten Konzern an den Support per Ticket einzureichen:

  • Konzern ID´s beider Konzerne
  • Wer fusioniert zu wem.
  • Text für die News
  • Was soll mit überschrieben werden.
    • Stammkapital
    • Konzernvermögen
    • Rohstoffe
    • Auflistung der Mitglieder die umgeschrieben werden sollen


Hinweis: Der Text, der in dem Verantwortungsbereich der beteiligten Konzerne liegt, sollten sich folgende Informationen befinden:

  • Welche Konzerne fusionieren zu wem.
  • Welche Aktien werden wertlos / werden aufgekauft.
  • Bis wann sollten die Aktien verkauft werden.
  • Wenn eine Namensänderung des Konzerns gewünscht ist, wie dieser lauten wird.



Kosten für eine Fusion

Goldbarren

  • 5 GB Umschreibung Vermögen
  • 1 GB Umschreibung je Mitglied
  • 2 GB Umschreibung pro Rohstoffe
  • 2 GB Umschreibung des Stammkapital je angefangene 5 MRD $


Hinweis: Es müssen mindestens 3 Mitglieder je Konzern übernommen und überschrieben werden!

Aktienaufkäufe

Die Konzernmitglieder derjenigen Konzerne, welche in einen Konzern fusionieren wollen, müssen vor Vollzug der Fusion in Besitz von mindestens 50% aller frei handelbaren Aktien sein! Diese Aktien dürfen nicht veräußert werden und werden auch nicht ersetzt!


Die Konzernmitglieder können frei entscheiden wie sie die Aktien zusammentragen, dies kann über Aktientausch oder Aufkaufen am Markt erfolgen. Sie müssen nur alle bei einer Person vorhanden sein, die auch gleichzeitig im Vorstand des zu löschenden Konzerns ist. Vornehmlich sollte dies einer der Vorsitzenden sein, weil es die Sache deutlich erleichtert.

Alternativ besteht die Möglichkeit die Summe des Aktienwertes der für die gesamten Aktienaufkäufe durch den Support anfallen wird, bei der Fusion vom Vermögen des neuen Konzerns abzuziehen. Achtung! Hier sind dann die 10% Wertpapiergebühr enthalten.

Hinweis: Sind weder 50% der Aktien aufgekauft, und es liegt keine Anfrage auf Kostenübernahme beim Support vor, verzögert sich die Fusion.

Gremium

Um den Support bei der Entscheidung - ob eine Fusionsanfrage regelkonform von Statten gegangen ist - zu unterstützen, wurde das Fusionsgremium in Leben gerufen. Derzeit besteht diese Gremium lediglich auf dem S1-Server.

Zusammensetzung

Das Gremium besteht aus 5 Mitgliedern, welche durch eine geheime Wahl berufen werden. Um Neutralität zu gewährleisten, wird die Identität der Kandidaten geheim gehalten. Nur der Support und das jeweilige Mitglied wissen, wer dem Gremium angehört.

Die Kandidaten müssen sich in der Lage sehen Neutralität und Diskretion gewährleisten zu können. Das Gremium ist kein Ort um Streitigkeiten auszutragen! Weiterhin müssen sich die Kandidaten der Verantwortung bewusst sein, objektiv und unvoreingenommen die Einhaltung der Fusionsregeln zu überprüfen.

Sollte ein Kandidat aus diesem Gremium aussteigen z.B. wegen Spielaufgabe oder Wechsel in einen anderen Konzern/Verband (aus welchem schon ein Spieler im Gremium sitzt), dann wird der 6. oder 7. Platzierte ins Gremium berufen.

Gremiumswahl

Per News werden die Konzerne und Verbände dazu aufgerufen, geeignete Kandidaten aufzustellen.

  • In der Regel, geschieht der Aufruf 24h vor dem Start der Wahlen.
  • Danach startet die Wahl und läuft ebenfalls 24 h.
  • Die Kandidaten werden für 6 Monate gewählt, danach finden neue Wahlen Statt

Je Konzern / Verband ist lediglich ein Kandidat zulässig, d.h. 1 Mitglied im Gremium.

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